Nach dem Beschluss der Hamburger Bürgerschaft ist in Hamburg die bislang geltende Eindämmungsverordnung am 30. April 2022 ausgelaufen.
Damit entfallen die für Hamburg bisher beibehaltenen Basisschutzmaßnahmen, die bereits Anfang April in den Ländern Niedersachsen und Schleswig Holstein entfallen sind.
Dazu wird die Hamburgische Eindämmungsverordnung angepasst, die neuen Regelungen sind ab dem 30. April 2022 in Kraft getreten und sollen zunächst bis 28. Mai 2022 gelten.
Mit diesen Vorgaben soll auch die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen und für Publikum zugänglichen Innenräumen entfallen, welche damit auch für Kundinnen und Kunden im Einzelhandel und auch für das Kfz-Gewerbe entfällt.
Wesentliche für das Gewerbe relevante Vorgaben der Verordnung im Überblick:
- Die Maskenpflicht für Publikum im ÖPNV gilt weiterhin (FFP2 Standard)
- Die Absonderungspflicht (Quarantäne / Isolation) für infizierte Personen und enge Kontaktpersonen gilt zunächst unverändert
Mit den weiterhin geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der staatlichen Corona-Arbeitsschutzverordnung werden die bisherigen und bewährten betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere in Anbetracht des aktuell noch bestehenden Infektionsgeschehens für einen wirksamen Infektionsschutz der Mitarbeitenden unseres Erachtens nach weiterhin notwendig bleiben - über die wir mit dem Rundschreiben vom 18.03.2022 informierten – mit dem Ziel, auch weiterhin Ansteckungen und Ausfälle durch Corona-Erkrankungen zu vermeiden / gering zu halten.
Den aktuellen Volltext der neuen Verordnung, die ab 30.04.022 für Hamburg gilt, stellt die Hamburger Behörde unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.
Alle Informationen und ein umfangreicher FAQ-Bereich rund um die gültigen Corona-Regeln finden Sie unter www.hamburg.de/corona.