11.01.2024
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Rechnungs- und Personalwesen
Künstlersozialabgabe bleibt 2024 stabil bei 5,0 Prozent
Aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung geht hervor, welchen Abgabesatz Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssen.
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