06.03.2025
F-Gas-Verordnung –Vorgaben für fluorierte Treibhausgase
Mit der im März 2024 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung) sieht die EU vor, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW- Hydrofluorkohlenwasserstoffe) bis 2030 zu reduzieren und bis 2050 vollständig einzustellen. Die festgelegte schrittweise Reduzierung der Menge an HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, wird durch ein Quotensystem gesteuert, das die verfügbaren Mengen jährlich reduziert.
Das F-Gas-Portal der Europäischen Union steuert dieses Quotensystem und reguliert zudem Anforderungen an die Lizenzvergabe für Importe und Exporte sowie der Berichterstattung über fluorierte Treibhausgase. Betriebe, die Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die F-Gase enthalten, aus nicht EU-Ländern importieren oder exportieren, müssen sich im F-Gas-Portal der Europäischen Union registrieren. Die F-Gase-Verordnung und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzVo) bringen für Kfz-Werkstätten und Autohäuser ein paar Neuerungen mit sich.
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