23.01.2023
Räder/Reifen - Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen (Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 1/2023)
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 1/2023 vom 05.12.2022 wurde die "Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen" veröffentlicht, die unter anderem regelt, dass die Aufbereitung von beschädigten Leichtmetallrädern für Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit Eingriffen in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen oder Rückverformungen grundsätzlich abzulehnen ist. Weiterhin sind in der Richtlinie technische Einschränkungen (u. a. maximale Beschädigungstiefe im Grundmetall) festgelegt, die anzuwenden sind, es sei denn, dass die jeweiligen Fahrzeug- oder Radhersteller die Aufbereitung deren Räder darüber hinaus eingrenzen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
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