13.12.2022
Umgang mit Gefahrstoffen - Neue Verpflichtung für Arbeitgeber ab Sommer 2023
Auf Kfz-Betriebe, die Lacke, Klebstoffe, Karosserieschäume oder andere Produkte mit dem Kürzel PU für Polyurethan verarbeiten, kann ab Sommer 2023 eine neue Verpflichtung im Umgang mit diesen Gefahrstoffen zukommen. Ab dem 24.08.2023 dürfen Diisocyanate als Stoff, Bestandteil eines Stoffes oder in einem Gemisch nur noch verwendet werden, wenn die Konzentration weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder sichergestellt ist, dass der Benutzer vor der Anwendung erfolgreich eine Schulung zur Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen hat. Für sämtliches Personal in Kfz-Werkstätten kann Schulungsbedarf erforderlich werden.
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