Mitarbeitende fit machen, damit sie nicht unter Spannung geraten
Fahrzeuge mit Elektroantrieb verändern die Anforderungen und Aufgaben der Servicekräfte nicht nur in Kfz-Meisterbetrieben. Auch andere Betriebe wie beispielsweise Lackier- oder Karosseriebetriebe, Reifenfachbetriebe, Fahrzeugaufbereiter oder Sattlereien haben diesbezüglich Fragen. Was müssen Betriebe beachten, die nach DGUV-Information 209-093 Gefährdungen beurteilen, sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren und Mitarbeitende qualifizieren wollen?
Fragen, die sich Servicekräfte bei Arbeiten an E-Fahrzeugen stellen, sind u. a.:
- Darf an einem elektrifizierten Fahrzeug gearbeitet werden?
- Welche Arbeiten dürfen ausgeführt werden?
Das Schema der Klassifizierungsstufen für die Tätigkeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem der DGUV gibt Aufschluss, welche Qualifizierung für welche Arbeiten erforderlich ist.
Alle seit 2013 ausgebildeten Kfz-Mechatroniker, die beispielsweise Reparaturen an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem durchführen sollen, besitzen mit erfolgreich abgeschlossener Gesellenprüfung die Qualifikation als Fachkundige für HV-eigensichere Systeme – die auch weiterhin gültig bleibt, auch wenn sie nach den Vorgaben der alten DGUV-Information 200-005 ausgestellt wurde. Alle anderen Mitarbeitende können für Bedientätigkeiten oder Reparaturen, die nicht das HV-System betreffen, von dem Fachkundigen HV der Werkstatt unterwiesen werden.
Was ist nun aber beispielsweise mit Fahrzeuglackierer/-innen, Sattler/-innen oder anderen Spezialisten, die an HV-Fahrzeugen arbeiten wollen? Diese Berufsgruppen verfügen in der Regel nicht über die notwendigen elektrotechnischen Vorkenntnisse, um sich mal eben als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ zu qualifizieren. Müssen siedaher Aufträge künftig ablehnen oder weitervermitteln?
Alle Personen benötigen nach der DGUV-Information 209-093 für allgemeine mechanische Arbeiten und elektrische Tätigkeiten am Bordnetz an Fahrzeugen, die nicht das HV-System oder HV-Komponenten betreffen, die Qualifizierung Stufe 1S. Für die Bedienung von Serienfahrzeugen mit HV-System ist für Mitarbeitende die Qualifizierung Stufe S ausreichend.
Hierzu zählen neben der Bedienung des Fahrzeugs zum Beispiel:
- Wechsel der Scheibenwischblätter
- Auffüllen von Wischwasser
- Nutzen bekannter Befüll-Anschlüsse
- Benutzen von Bedienelementen mit neuen Symbolen oder Gefahrenkennzeichen oder neuen Anschlüssen (z. B. Ladevorrichtungen)
- Spezielle Verfahren zum Aufrüsten des Fahrzeugs
- Alltägliche Abfahrtskontrollen nach WOLKE-Schema (Wasser, Oel, Luft, Kraftstoff, Elektrik)
Zur Bedienung gehören auch die Innen- und Außenreinigung, wobei hier Einschränkungen im Motorraum zu beachten sind, es gilt immer „Hände weg von orange“.
Im Berufsbildungszentrum der Kfz-Innung können wir Ihnen anbieten, Ihre Mitarbeitende für die sichere Bedienung entsprechend zu qualifizieren. Die Unterweisung passen wir bei entsprechender Teilnehmerzahl ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse an. Für eine weiterführende Beratung nutzen Sie gerne Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, selbstverständlich stehen Ihnen auch die Experten für Elektromobilität im KOMZET-e zur Verfügung