Der Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen wird für Kfz-Betriebe für Service und Reparaturen von Fahrzeugen in der Zukunft immer wichtiger.
Fahrzeughersteller sind verpflichtet, allen interessierten Werkstätten sämtliche Daten und Informationen von Fahrzeugen für die Diagnose, Instandhaltung, Inspektion und zur Vorbereitung auf straßenverkehrsrechtliche Prüfungen „diskriminierungsfrei“ zur Verfügung zu stellen, einfach ausgedrückt alles was der Fahrzeughersteller auch seinen Vertragspartnern für Reparatur- und Wartungszwecke zur Verfügung stellt.
Wer heute OEM-Diagnosesysteme oder Zugang zum technischen Portal der Fahrzeughersteller hat, muss sich für jeden Fahrzeughersteller einzeln registrieren. Zusätzlich verlangen die meisten Fahrzeughersteller eine erweiterte Registrierung für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI).
Der Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen und zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) muss künftig standardisiert nach dem sogenannten SERMI Autorisierungsschema erfolgen, das gibt die sogenannte Typgenehmigungsverordnung vor.
Spätestens ab Mitte 2023 bekommen Betriebe ohne diese standardisierte Autorisierung keinen Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) über die Portale der Fahrzeughersteller und auch keine OBD-Informationen über deren Diagnosesysteme mehr.
Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeuggewerbes (BIV) wird das standardisierte Zugangsverfahren zu RMI und Fahrzeug-OBD-Informationen unter der Marke „SERMA“ aufstellen (Secure Repair and Maintenance Autorisation).
Die Autorisierung und Zulassung zu RMI wird so zukünftig über das neue standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA erfolgen und kann und sollte von allen interessierten Betrieben genutzt werden - es erleichtert den Kfz-Betrieben den Zugang zu sicherheits- relevanten Reparatur- und Wartungsinformationen der Hersteller.
Somit brauchen sich Betriebe nicht mehr bei jedem einzelnen Fahrzeughersteller nach unterschiedlichen Kriterien autorisieren lassen, um Zugang zu RMI der Hersteller über deren Portale oder Diagnosesysteme zu erhalten.
Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), unterstreicht die Bedeutung des Projekts: „SERMA wird die große Schwester der AÜK. Das standardisierte Autorisierungsverfahren erleichtert den Werkstätten den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller. Das stärkt den fairen Wettbewerb und damit auch die Wirtschaftskraft der mittelständisch geprägten Kfz-Betriebe in Deutschland. Deshalb wollen wir die Akkreditierung rasch umsetzen und unsere Kfz-Meisterbetriebe in das neue Verfahren einbinden.“
Die Akkreditierung muss bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein und stellt eine weitere Erleichterung für Betriebe beim Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen dar. Den entscheidenden Schritt hat der ZDK mit dem Auftrag der Akkreditierung des BIV bereits getan.
Damit Werkstätten an diesem Zugang – SERMA für das Kfz-Gewerbe teilnehmen können, muss die Kfz-Werkstatt zugelassen und deren Mitarbeiter durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle autorisiert werden - welches der BIV künftig gewährleisten wird. Eine solche Autorisierung wird fünf Jahre gültig sein, für alle Fahrzeughersteller-Systeme gelten und muss von allen Fahrzeugherstellern akzeptiert werden, die Fahrzeuge in der EU typgenehmigen lassen.
Der Zugang – SERMA für das Kfz-Gewerbe ist mit bestimmten Anforderungen verknüpft - um für „SERMA für das Kfz-Gewerbe“ auch unseren Kfz-Meisterbetrieben eine digitale Anlaufstelle zu bieten, hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für das neue Markenzeichen die gleichnamige Internetseite www.serma.eu online geschaltet.
Das Informationsportal umfasst einen FAQ zu Themen wie etwas Typgenehmigungsverordnung, SERMI-Schema, Auswirkungen für Betriebe.
In Zukunft können sich Betriebe über die Internetseite www.serma.eu auch für die Autorisierung und Zulassung anmelden und die nötigen Unterlagen einreichen. Sobald das genaue Anmeldeverfahren und die Anforderungen feststehen, werden wir hierzu informieren.