Die gemeinnützige Jobbörse ermöglicht die kostenlose Einstellung von Jobangeboten speziell für Ukrai
Der Krieg in der Ukraine löste einen Strom von Flüchtlingen aus. Sie wissen nicht, ob und wann sie in ihre Heimat werden zurückkehren können. Viele von ihnen stehen vor der Notwendigkeit, sich eine neue Existenz aufbauen zu müssen.
Hier setzt die gemeinnützige Initiative „Job Aid Ukraine“ an. Sie ermöglicht auf ihren zweisprachig, also in englischer und ukrainischer Sprache verfassten Internetseiten (https://www.jobaidukraine.com/) Jobanbietern die kostenlose Einstellung von Stellenangeboten für ukrainische Flüchtlinge. Jobsuchende Flüchtlinge können sich dort nach für sie geeigneten Tätigkeiten umsehen.
Näheres über die Initiative, ihre Gründer und die verfolgten Ziele sind beispielsweise den nachfolgendend verlinkten Pressemeldungen zu entnehmen:
- https://www.24rhein.de/welt/jobboerse-ukraine-fluechtlinge-job-aid-ukraine-marcus-diekmann-christian-weis-zr-91390864.html
- https://www.morgenpost.de/politik/article234747843/ukraine-krieg-flucht-jobsuche-gefluechtete-deutschland-job-aid-ukraine.html?service=amp
Wir unterstützen diese Initiative gern und bittet Sie herzlich, von der kostenlosen Schaltung geeigneter Jobangebote Gebrauch zu machen. Zu berücksichtigen ist, dass sich der Flüchtlingsstrom weitestgehend aus Frauen, Kindern und alten Menschen zusammensetzt, da wehrdienstfähige Männer die Ukraine bekanntlich nicht verlassen dürfen. Wir glauben aber zum einen, dass sich aus der Initiative durchaus auch Perspektiven für das Kfz-Gewerbe ergeben können.
Hinweis:
Die Europäische Union hat entschieden, Ukrainern den Status „vorübergehenden Schutz“ zu gewähren. Die Dauer des Aufenthaltstitels gilt ein Jahr und kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.
Der Arbeitsmarktzugang (auch zur betrieblichen Ausbildung) ist damit ohne Einschränkung aber derzeit noch mit Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 4a Abs. 2 AufenthG
möglich. Wichtig ist, dass die Ausländerbehörden die Zustimmung tatsächlich auch im Einzelfall erteilen. Möglicherweise wird kurzfristig noch eine Klarstellung in Form einer generellen Zustimmung erfolgen, so dass Einzelfallentscheidungen nicht mehr notwendig sein werden.