Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI)
Der Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen wird für Kfz-Betriebe für Service und Reparaturen von Fahrzeugen in der Zukunft immer wichtiger.
Fahrzeughersteller sind verpflichtet, allen interessierten Werkstätten sämtliche Daten und Informationen von Fahrzeugen für die Diagnose, Instandhaltung, Inspektion und zur Vorbereitung auf straßenverkehrsrechtliche Prüfungen „diskriminierungsfrei“ zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch Themen wie Neuprogrammierung, Neuinitialisierung sowie Ferndiagnoseleistungen an Fahrzeugen, einfach ausgedrückt alles was der Fahrzeughersteller auch seinen Vertragspartnern für Reparatur- und Wartungszwecke zur Verfügung stellt. Das ist bereits in der aktuellen Typengenehmigungsverordnung seit 01. September 2020 für Fahrzeughersteller verpflichtend.
Ebenso ist nun in dieser Verordnung verankert, dass der Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen und zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) standardisiert nach dem sogenannten SERMI Schema erfolgen muss.
Wer heute OEM-Diagnosesysteme oder Zugang zum technischen Portal der Fahrzeughersteller hat, muss sich für jeden Fahrzeughersteller einzeln registrieren.
Zusätzlich zu dieser „normalen“ Registrierung verlangen die meisten Fahrzeughersteller eine erweiterte Registrierung für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI).
Dieser Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) wird zukünftig über das neue, standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA (Secure Repair and Maintenance Autorisation) gewährleistet, dass alle interessierten Betriebe nutzen können. Dieses standardisierte Autorisierungsverfahren SERMA (Secure Repair and Maintenance Autorisation) erleichtert den unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu sicherheits- relevanten Reparatur- und Wartungsinformationen der Hersteller.
Der standardisierte Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen wird durch einen neuen Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt, der bereits am 23. Juli 2021 veröffentlicht worden ist.
Damit beispielsweise Kfz-Werkstätten Zugang zu diesen Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller erlangen können, bedarf es zukünftig einer Zulassung der Kfz-Werkstätten und Autorisierung deren Mitarbeiter durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle.
Eine Erleichterung für die Betriebe insofern, dass Betriebe sich nicht mehr bei jedem einzelnen Fahrzeughersteller – nach unterschiedlichen Kriterien – autorisieren lassen müssen für den RMI-Zugang. Die Autorisierung ist fünf Jahre gültig und gilt für alle Fahrzeughersteller und deren Systeme. Die SERMA-Autorisierung muss von allen Fahrzeugherstellern, die Fahrzeuge in der EU typgenehmigen lassen, akzeptiert werden.
Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeuggewerbes (BIV) wird wie beim AÜK zur Durchführung der hoheitlichen Prüfungen dieses standardisierte Zugangsverfahren zu RMI und Fahrzeug-OBD-Informationen unter der Marke „SERMA“ aufstellen – und als unabhängige Konformitätsbewertungsstelle des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) von der DAkks akkreditieren lassen.
Damit Werkstätten an diesem Zugang – SERMA für das Kfz-Gewerbe teilnehmen können, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Sobald das genaue Anmeldeverfahren und die Anforderungen feststehen, werden wir hierzu informieren.
SERMA beinhaltet ein neues Akkreditierungsschema, das bereits durch die erfolgreiche Umsetzung der Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) erprobt ist.
Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), unterstreicht die Bedeutung des Projekts: „SERMA wird die große Schwester der AÜK. Das standardisierte Autorisierungsverfahren erleichtert den unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Das stärkt den fairen Wettbewerb und damit auch die Wirtschaftskraft der mittelständisch geprägten Kfz-Betriebe in Deutschland.“
Die Akkreditierung muss bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein und stellt eine weitere Erleichterung für Betriebe beim Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen dar.
„Durch unser Know-how und die Erfahrungen aus der AÜK-Akkreditierung sind wir bestens darauf vorbereitet, diese weitere Akkreditierung im Sinne unserer Mitgliedsbetriebe umzusetzen“, ergänzt Werner Steber, Geschäftsführer der Abteilung Werkstätten und Technik beim ZDK. Der BIV hat am 12.10.2021 bei der DAkkS den Antrag zur Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle/Inspektionsstelle SERMA nach DIN EN ISO/IEC 17020 Typ A mit dem Geltungsbereich "SERMI-Schema" gestellt.
SERMI-Zertifikate dienen nicht der Entschlüsselung von Security Gateways, die Autorisierung kann man sich wie z.B. das TAN-Verfahren beim Online-Banking vorstellen und als eine Art Ausweis ansehen, welche ein „Trustcenter“ verwaltet und den Betrieb bzw. deren Mitarbeiter gegenüber dem Fahrzeughersteller anonym als „zugangsautorisiert“ meldet.
Der ZDK strebt an, den Anwendungsbereich des SERMI-Verfahrens auch auf die Nutzung von Mehrmarkendiagnosesystemen auszuweiten und somit den Zugang zu Fahrzeugen mit Security Gateway zu erhalten. So wäre ein einheitliches Autorisierungsschema sowohl für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI als auch für den berechtigten Zugang zu Fahrzeugen mit Security Gateway geschaffen
Die wesentlichen Fragen und Antworten zum SERMI-Schema und der Akkreditierung von SERMA sind in dem beigefügten Fragen- und Antwortenkatalog zusammengefasst. Sobald weitere, hierin noch nicht behandelte Fragen auftreten, wird Fragen- und Antwortenkatalog entsprechend ergänzen. Darüber wird eine Internetseite zu SERMA aufgebaut, über die der Fragen- und Antwortenkatalog in der jeweils aktuellen Fassung ebenfalls abrufbar ist.